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Zu einer Hochzeit gehören Geschenke. Schließlich soll sich das Brautpaar über ein paar Dinge freuen, die es für das gemeinsame Leben braucht. Allerdings hat nicht jeder Gast einen gut gefüllten Geldbeutel für besonders ausgefallene Wünsche. Zudem ist es oft schwierig, den Geschmack der Brautleute zu treffen.
Nichts ist ärgerlicher, wenn der Dank später sehr kurz ausfällt, weil Sachen wie Toaster oder Handtücher doppelt und dreifach geschenkt worden sind.

Geschenklisten schaffen Abhilfe für das Problem „Was wird gewünscht“. Das Brautpaar listet akribisch jeden Artikel auf, über den es sich freut. Für jeden Wunsch wird in einem Ringordner eine Seite angelegt. Pro Gast sollte mindestens ein Geschenk gerechnet werden, damit genügend Auswahl an günstigen und teuren Wünschen vorhanden ist.
Auf der Hochzeitseinladung ist der vermerkt, der die Geschenkliste ständig aktuell hält, den Geschmack der Brautleute kennt und bei Fragen beraten kann. Was gekauft worden ist, wird von der Liste genommen. Trotzdem sollte an den Geschenken der Name der Schenkenden auftauchen, damit sich das Brautpaar später dafür bedanken kann.
Gut ist eine Geschenkliste für weiter verstreute Verwandte und Freunde. Auch im Internet können solche Listen angelegt und verwaltet werden.

Geschenktische werden bevorzugt von Haushaltswarenläden angeboten. Auf einem Tisch, den die Brautleute selbst eindecken, sind alle Wünsche aufgebaut. Auch hier liegt eine Liste aus, wo die gekauften Sachen als bezahlt markiert werden. Der Gast sucht das Geschenk aus, der Laden verpackt das Geschenk und liefert es rechtzeitig zur Hochzeit an die angegebene Adresse aus.
Geschenktische sind ideal, wenn die Verwandtschaft und Freundeskreis vor Ort ist.
Aber man kann durchaus auch in anderen Läden einen Geschenktisch einrichten. Wichtig ist nur, dass alle geladenen Gäste und Freunde von den Geschenktischen wissen.

Trauzeugen haben in Deutschland seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Eheschließungsrechts am 1.7.1998 keine rechtliche Bedeutung mehr. Sowohl bei der standesamtlichen als auch evangelischen Trauung sind Trauzeugen nicht mehr erforderlich, können aber, wenn es von den Brautleuten gewünscht wird, bei der Trauung anwesend sein. Lediglich die katholische Kirche besteht nach wie vor auf der Anwesenheit von zwei Trauzeugen während der kirchlichen Trauung nach katholischer Konfession. Im schweizerischen und österreichischen Zivilrecht sind Trauzeugen bis heute Pflicht.
Die Anwesenheit der Trauzeugen hat heute nur noch symbolischen Charakter. Meist wählen die Brautleute enge Freunde, nahestehende Vetrauenspersonen oder Familienangehörige als Brautzeugen aus. Deren Funktion besteht hauptsächlich darin, während der Trauung präsent zu sein und die Ringe im richtigen Moment zu überreichen.

Braut und Bräutigam benennen jeweils einen Trauzeugen ihrer Wahl. Es wird auch heute noch als besondere Ehre angesehen, wenn man als Trauzeuge ausgewählt wurde. In manchen Regionen übernehmen die Trauzeugen auch die Organisation des Junggesellenabschieds oder Polterabends, helfen bei den Hochzeitsvorbereitungen und sorgen dafür, dass das Hochzeitsfest reibungslos abläuft.
Meist sitzen die Trauzeugen während der Zeremonie in der ersten Reihe neben dem Brautpaar. Auch bei der anschließenden Feier dürfen die Trauzeugen als Ehrengäste ganz in der Nähe des Brautpaares Platz nehmen und halten oftmals auch einen Toast auf das frische vermählte Paar.
Trauzeugen müssen volljährig sein und mit einem gültigen Personalausweis zur Trauung erscheinen. Nach der Trauung unterschreiben beide Trauzeugen die Heiratsurkunde, was gleichzeitig auch ihre einzige juristische Pflicht ist.
Es ist üblich, dass das frisch vermählte Brautpaar die Trauzeugen nach der Hochzeitsfeier als Dank für ihre tatkräftige Unterstützung zu einem Essen einlädt. Und auch später stehen Trauzeugen als wichtige Vertrauenspersonen dem Brautpaar jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.